Schon seit längerer Zeit beschäftigen wir uns in einem Arbeitskreis mit der möglichen Integration eines Bachelor of Laws (LL.B.) in unserem Jurastudium. Heute sind wir einen wichtigen Schritt vorangegangen und haben folgenden offenen Brief an alle bayerischen Universitäten versendet:

„Sehr geehrtes Dekanat, sehr geehrte Damen und Herren des Fakultätsrates, sehr geehrte Professorinnen und Professoren,

wir möchten uns im Namen der bayerischen Jurastudierenden mit einem wichtigen Anliegen an Sie wenden. Wir befinden uns in einer schwierigen Zeit, die eine zusätzliche Herausforderung für uns alle darstellt. Trotzdem möchten wir unser Anliegen nicht deshalb vertagen, da momentan nicht absehbar ist wann sich die aktuelle Lage wieder normalisieren wird.

Der Bachelor of Laws (LL.B.) wird an immer mehr Universitäten als zusätzlich möglicher Abschluss in das Studium der Rechtswissenschaft integriert. Als berufsqualifizierender Abschluss ist der Bachelor eine Absicherung, die eine erhebliche Reduzierung des psychischen Drucks für alle Jurastudierenden mit sich bringt.

Die Erste Juristische Staatsprüfung bringt einen enormen Leistungsdruck mit sich, der sich sowohl gesundheitlich als auch leistungsbezogen negativ auf die Studierenden auswirkt. Jedes Jahr besteht eine erhebliche Anzahl an Studierenden die Erste Juristische Staatsprüfung nicht oder bricht noch kurz davor ab und steht somit nach durchschnittlich 11 Semestern ohne Abschluss da (siehe: Bericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes für das Jahr 2019).

Zu den Universitäten, die den zusätzlichen Bachelorabschluss bereits auf die ein oder andere Weise integriert haben, gehören die Universität Potsdam, die Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und die Freie Universität Berlin. Zuletzt hat auch die Juristische Fakultät der Humboldt Universität Berlin die Integration für die Zukunft bestätigt. Einige dieser Universitäten verzeichnen seit der Einführung des integrierten Bachelors einen deutlich gesteigerten Zulauf (siehe: Bachelor of Laws vs. Staatsexamen). Der integrierte Bachelor soll schließlich unabhängig von einem separaten Bachelor of Laws Studiengang bestehen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schwerpunktbereichstudium ist bereits einem Bachelor äquivalent, es sollte daher nicht noch zusätzlich eine Bachelorarbeit und Zusatzveranstaltungen absolviert werden müssen.

Wir möchten uns aus den genannten Gründen dafür einsetzen, dass der integrierte Bachelor auch an den bayerischen Universitäten eingeführt wird. Um die vielen positiven Auswirkungen zu sichern, sollte die freiwillige Beantragung des Bachelors nach dem Beispiel der Freien Universität Berlin auch noch nach der Exmatrikulation möglich sein. Die erbrachten Prüfungsleistungen und die praktische Studienzeit sollen als Leistungspunkte und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als studienabschließende Prüfungsleistung (Bachelorarbeit) angerechnet werden.

Wir bitten Sie dringend, sich mit unserem Anliegen auseinanderzusetzen und wir hoffen auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtswissenschaftliche Landesfachschaft Bayern“

Wir sind gespannt auf die Reaktionen der Universitäten und hoffen, dass wir die Integration eines Bachelors voranbringen können!

 
 

1 Gedanke zu „Integration eines Bachelor of Laws an den bayerischen Universitäten“

  1. Auch für bislang endgültig erfolglose Jurastudenten, die ansonsten alle Prüfungsleistungen erbracht haben, sollte die Möglichkeit der Nachqualifizierung als Bachelor of law im Blick auf den Fachkräftebedarf und im Interesse der Gleichbehandlung geschaffen werden. An der Uni Basel ist der Bachelor of law bereits etabliert. In Linz gilt Ähnliches.

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