JAPO Änderung 2020

Wir beschäftigen uns seit langer Zeit mit den geplanten JAPO Änderungen. Heute, am 1. Dezember 2020, treten sie in Kraft.
Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der Empfehlungen des Aus­schus­ses der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz zur Ko­or­di­nie­rung der Ju­ris­ten­aus­bil­dung (KOA). Wir fassen euch hier nochmal die wesentlichen Änderungen zusammen:

Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung

Der Pflichtfachstoff beider Examen wird reduziert.
Im Sinne der bundesweiten Harmonisierung wird die Gewichtung der mündlichen Prüfung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung von 25% auf 30% angehoben.
Im Zweiten Examen wird die Anzahl der Klausuren von 11 auf 9 reduziert. Diese Änderungen treten jedoch erst im März 2022 in Kraft aus Gründen der Anpassung.

Freiversuch

Es gibt jetzt außerdem eine Freiversuchsverlängerung für Verfahrenssimulationen (Moot Courts), Legal Clinics und als Ausgleich für ein Jahr Tätigkeit als Mitglied in einem Gremium oder Organ der Hochschule. Letzteres besteht in fast allen anderen Bundesländern schon lange und wir sind sehr froh, dass auch in Bayern der erhebliche Aufwand ehrenamtlichen Engagements an der Hochschule nun durch eine Freiversuchsverlängerung ausgeglichen wird. Wir hoffen, dass dadurch die Studierendenvertretungen mehr Zulauf bekommen und diese so die Studierenden noch besser unterstützen und vertreten können.

Schwerpunkt

Der zeitliche Aufwand des Schwerpunktbereichs wird auf 12-14 Semesterwochenstunden begrenzt. Bisher waren es 16-24 Semesterwochenstunden.
Dies kann zur Teilung einiger Schwerpunkte an den Universitäten führen aufgrund der Stoffmenge. Die Regelung gilt nicht für Studierende, die den Schwerpunkt vor dem Sommersemester 2022 beginnen.

Die Landesfachschaft begrüßt die überwiegende Mehrheit der Änderungen sehr.
Unsere jeweiligen Stellungnahmen und unseren Einsatz für oder gegen die einzelnen Änderungen könnt ihr in den vergangenen Beiträgen nachlesen.

Hier findet ihr die Verordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-611/

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