Am 12. Januar 2020 traf sich die Rechtswissenschaftliche Landesfachschaft Bayern zur Tagung in Erlangen. Die Fachschaften Regensburg und Augsburg nahmen erstmalig teil und wurden als Mitglieder aufgenommen. Mit ihren sieben Mitgliedern ist die Landesfachschaft nun vollständig.
Es wurde zunächst die Satzung geändert, um zukünftig effektiver außerhalb der Tagungen arbeiten zu können. Dazu wurden Arbeitskreise eingesetzt, die sich ab sofort mit aktuellen Anliegen und Themen auseinandersetzen.
Die fünf auf der Tagung eingesetzten Arbeitskreise sind folgende:
- Podcast: Angebot eines monatlichen Podcasts über studienrelevante und insbesondere examensrelevante Inhalte, vorgestellt von Professoren und Dozenten der bayerischen Universitäten
- Öffentlichkeitsarbeit: ständige Aktualisierung und Verbesserung des öffentlichen Auftritts anhand der Website, Facebook, Instagram und Veranstaltungen
- Bachelor of Laws: Umsetzungsmöglichkeiten und Bedarf eines integrierten Bachelor of Laws LL.B.
- Uni-Rep: Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten des Uni-Repetitoriums
- Harmonisierung: Unterschiede und Harmonisierungsmöglichkeiten des Jurastudiums
Wir diskutierten außerdem die Positionen der Studierenden zum Schwerpunktbereich, zur Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen (E-Examen) und zu den geplanten Änderungen der JAPO. Im Ergebnis sprachen sich alle Mitglieder für einen Erhalt des Schwerpunkts und dementsprechend für die Ablehnung des Beschlusses der Justizministerkonferenz im Herbst 2019 zum Verzicht auf die Gesamtnote aus.
Die geplante Begrenzung des Schwerpunktbereichs auf 10-14 Semesterwochenstunden sehen die Studierenden kritisch, da dieser zeitliche Aufwand langfristig nur schwer die Gewichtung des Schwerpunkts von 30% in der Gesamtnote rechtfertigen kann und somit mit der Begrenzung eine Abwertung des Schwerpunkts einhergeht. Deswegen sprach sich die Mehrheit für eine Begrenzung und Vereinheitlichung des Umfangs auf 16-20 Semesterwochenstunden aus. Die weiteren geplanten Änderungen der JAPO, wie die Pflichtfachstoffreduzierung und die Harmonisierungsmaßnahmen werden befürwortet.
Die Beschlusslage zum E-Examen wurde dahingehend geändert, dass nun eine Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten begrenzt auf die Zweite Juristische Staatsprüfung unter der Bedingung der Wahlmöglichkeit befürwortet wird. Die Umsetzungsmöglichkeiten eines E-Examens für die Erste Juristische Staatsprüfung werden weiterhin sehr kritisch gesehen.
Wir freuen uns auf die nächste Tagung, die voraussichtlich im Mai in München stattfinden wird.