Themen
Hier findet ihr unsere Themen für die wir uns aktuell einsetzen und deren Status.
Für Vorschläge und Anmerkungen sind wir jederzeit unter Kontakt zu erreichen.
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Arbeitskreise
Öffentlichkeitsarbeit
Der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit organisiert unsere öffentliche Kommunikation. Dazu gehören vor allem unsere Webseite, sowie unsere Social Media Accounts auf Instagram und Facebook.
Bachelor of Laws
Dieser Arbeitskreis arbeitet auf die Integration des Bachelor of Laws in das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen zu.
Uni-Rep
Der Arbeitskreis zum Uni-Rep (Examensvorbereitung), untersucht Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten der universitären Repetitioren.
Digitalisierung und Corona
Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Digitalisierung der juristischen Ausbildung und der Examen, insbesondere angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Studium.
Mental Health
Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht mehr Aufmerksamkeit auf das Thema Mental Health zu lenken. Einerseits durch die Aufklärung über etwaige Beratungs- und Anlaufstellen sowie den Weg zur Therapie bzw. deren Ablauf. Andererseits will der AK die Problematik bei einer späteren Verbeamtung aufgrund einer Therapie übersichtlich erläutern und verlässliche Informationen diesbezüglich zur Verfügung stellen.
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Aktuell: Corona
- Digitales Lehrangebot und Zugang zu digitalen Datenbanken beibehalten unabhängig von Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen
Dafür haben wir uns bisher eingesetzt:
- Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Freiversuchsfrist
- Status: am 01.09.20 in Kraft getreten in JAPO
- Begrenzung des Prüfungsstoffs der Juristischen Staatsprüfungen 2020
- Status: umgesetzt
- Wir haben uns für die Verlängerung der Verbesserungsversuchsfrist eingesetzt, dies wurde jedoch vom LJPA abgelehnt, da keine dem Freiversuch äquivalente Interessenlage besteht.
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Schwerpunktbereichsstudium
- Wir sprechen uns für den Erhalt des Schwerpunktbereichsstudiums aus, da es die einzige Möglichkeit im Studium ist, wirklich wissenschaftlich zu arbeiten und seine persönlichen Interessen zu verfolgen.
- Deshalb sprechen wir uns gegen den Beschluss der Justizministerkonferenz vom 7. November 2019 zum Verzicht auf die Gesamtnote und gegen die Reduzierung des zeitlichen Aufwands auf 10-14 Semesterwochenstunden aus, da dieser nicht die Gewichtung des Schwerpunkts von 30% rechtfertigt und somit nur zu einer Abwertung führen kann.
- Wir empfehlen, dass die Universitäten eine Statistik zu den Schwerpunktnoten veröffentlichen, um potentielle erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Schwerpunktbereichen offenzulegen und zur Beseitigung dieser anzuregen.
Dafür haben wir uns bisher eingesetzt:
- Wir haben uns beim Landesjustizprüfungsamt dafür ausgesprochen, dass der Schwerpunkt nicht auf 10-14 Semesterwochenstunden begrenzt werden sollte, da dieser verringerte Aufwand nicht die Gewichtung des Schwerpunkts von 30 % rechtfertigen kann. Zurzeit ist der Schwerpunkt auf 16-24 Semesterwochenstunden begrenzt, um mehr Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Schwerpunkten zu schaffen, empfehlen wir deshalb eine engere Spanne von 16-20 Semesterwochenstunden.
- (Status: JAPO Änderungen werden noch beraten)
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Examensvorbereitung
- Jede Universität sollte eine Informationsveranstaltung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Examensvorbereitung, einen Klausurenkurs und mündliche Prüfungssimulationen anbieten.
- Um die Qualität des universitären Repetitoriums zu steigern, sollen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden.
- Es soll die Möglichkeit bestehen an kostenfreien Rhetorikkursen teilzunehmen, um sich angemessen für Seminare und die mündliche Prüfung vorbereiten zu können.
Dafür haben wir uns bisher eingesetzt:
- Wir werden zukünftig die digitale Bereitstellung der alten Examensklausuren in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt organisieren. Aus urheberrechtlichen Gründen wird dies erst ab 2022 möglich sein.
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Bachelor of Laws
- Es soll die Möglichkeit geschaffen werden einen Bachelor of Laws (LL.B.) als integrierten Abschluss zu absolvieren. Die Beantragung soll bis nach der Exmatrikulation offenstehen. Als Absicherung soll der Bachelor den psychischen Druck des Examens reduzieren und für Flexibilität und internationale Vergleichbarkeit sorgen.
- Alle Kurse, die mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden und die praktische Studienzeit, sollen als Leistungspunkte angerechnet werden und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung stellt die studienabschließende Prüfungsleistung (Bachelorarbeit) dar.
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Digitalisierung
- Juristische Staatsprüfungen (e-Examen)
- Die Umsetzungsmöglichkeiten eines elektronischen Examens (e-Examen) soll für die Zweite Juristische Staatsprüfung geprüft werden, nicht hingegen für die Erste Juristische Staatsprüfung, da die entsprechende Vorbereitung während der Ausbildung nicht gegeben ist.
- Eine Wahlmöglichkeit zwischen elektronischem und handschriftlichem Examen muss in jedem Fall bestehen.
- Die Universitäten sollen Veranstaltungen und/oder Zusatzausbildungen zu Legal Tech Themen anbieten. Eine entsprechende Zusatzausbildung soll mit einer Freiversuchsverlängerung ausgeglichen werden.
- Das digitale Bibliotheksangebot, sowie digitale Lernmaterialien (Skripte, Podcasts) sollen erweitert werden.
- Es soll ein dauerhafter Home-Zugang für juristische Datenbanken (juris, beck-online) bestehen.
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Freiversuch
- Der Freiversuch soll an die verlängerte Regelstudienzeit von 10 Semestern angepasst werden und somit nach dem 9. Semester möglich sein. (Status: zurzeit nicht beabsichtigt, da Belohnung für besonders schnelles Studium)
Dafür haben wir uns bisher eingesetzt:
- Freiversuchsverlängerung für die einjährige Arbeit in Hochschulgremien, Verfahrenssimulationen, Law Clinics
- Status: enthalten in JAPO Entwurf, Beratungen laufen noch